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AGB

Allgemeine Reisebedingungen

 

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseausschreibung genannt werden. Abweichungen in jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechtes in den §§ 651 a-I BGB werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen dem Nutzer, im Folgenden Ihnen/ Sie, als Reisenden und der ocean and sports GmbH, im Folgenden uns/ wir, als Veranstalter vereinbart:

 

 

 1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1 Mit Ihrer schriftlichen Reiseanmeldung bzw. durch Anhaken der Option „direkt Buchen“ und mit der Betätigung des Buttons „abschicken“ auf unserer Internetseite bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Reisebestätigung / Rechnung bei Ihnen zustande. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Sicherungsschein gem. § 651 k BGB.

 

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

 

 1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.

 

1.4 Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die  Reisedokumente sofort zusenden.

 

 

 2. Vermittlung von Fremdleistungen

 

2.1 Der Reisevertrag erstreckt sich nicht auf vermittelte Fremdleistungen. Diese werden in der Reisebestätigung/ Rechnung mit der Ergänzung „Fremdleistung“ und der Benennung des Vertragspartners/Anbieters ausgewiesen. Der Preis der vermittelten Leistung und das an uns zu zahlende Vermittlungsentgelt werden in der Buchungsbestätigung/ Rechnung ebenfalls gesondert benannt.

 

2.2 Angaben über vermittelte Fremdleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Veranstalter und/oder Leistungsträger gegenüber uns. Sie stellen keine eigene Angabe oder Zusicherung von uns gegenüber Ihnen dar.

 

2.3 Die Erbringung der Leistung, die dem jeweiligen Veranstalter und/oder Leistungsträger obliegt, ist nicht Gegenstand des mit uns bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von uns für die von dem Veranstalter/ Leistungsträger zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Wir haften Ihnen gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

 

2.4 Eine etwaige Haftung des Veranstalter/ Leistungsträger, für die von ihm zu erbringende Leistung, regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen bzw. Allgemeinen Geschäfts- und/oder Reisebedingungen dieser Unternehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich machen.

 

2.5 Unsere Reiseleistung beinhaltet insbesondere keine Flugbeförderungsleistungen. Flüge werden von uns ausschließlich vermittelt. Der Vertrag über die Luftbeförderung kommt im Buchungsfalle ausschließlich zwischen Ihnen einerseits und der Luftverkehrsgesellschaft oder dem sonstigen Anbieter der Flugleistung als vertraglichem Luftfrachtführer andererseits zu Stande. Wir haften demnach nicht für die Angaben der Luftverkehrsgesellschaft zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung bezüglich der Luftbeförderung selbst, für Annullierungen, Nichtbeförderungen, Flugverspätungen sowie für Verspätung, Beschädigung oder Verlust von Flugreisegepäck.

 

 

 

 

 3. Bezahlung

 

3.1 Ihre Zahlungen an uns sind gem. § 651 k BGB versichert. Überweisen Sie daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung an uns die ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 25% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Eine Anzahlung in dieser Höhe ist erforderlich, da das Vertragshotel bereits bei Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 30% verlangt, so dass der Veranstalter in Vorleistung treten muss. Im Gegenzug ist der Kunden durch den Sicherungsschein gegen ein etwaiges Insolvenzrisiko abgesichert.

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten uns Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung / Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt.

 

3.2 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 6.3 dieser Reisebedingungen.

 

 

 4. Leistungen und Leistungsänderungen

 

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt bzw. auf unserer Internetseite, individuellen Abreden und aus den Angaben in der Reisebestätigung.

 

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem bestehenden Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderungen der Reiseleistung bzw. der Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

 

 

 5. Preisanpassung


5.1. Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle - der Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder - der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder - von Änderungen der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse zu erhöhen.


5.2. Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Personenbeförderungskosten, erhöhen, so ist der Veranstalter berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen: Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann der Veranstalter von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen; Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.

 
5.3. Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder wegen einer Änderung des maßgeblichen Wechselkurses kann der Veranstalter den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.


5.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.

 

 

 


5.5. Der Kunde kann vom Veranstalter unter Beachtung der Regelung in Ziff. 5.4. Satz 1 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1. genannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.


5.6. Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Wahlweise kann der Veranstalter dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

 

 

 6. Rücktritt durch den Reisenden

 

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Ocean and Sports GmbH unter der am Ende genannten Adresse bzw. am Firmensitz.

 

 6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiserleistungen von uns berücksichtigt.

 

6.3 Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, den uns zustehenden Entschädigungsan­spruch unter Berücksichtigung von § 651 i Abs. 3 BGB zu pauschalieren. Gemäß unserer Erfahrungen geben wir die Entschädigungs­sätze wie folgt bekannt:

 

bis 30 Tage vor Reisebeginn                                25%

ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn                         40%

ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn                         50%

ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn                         60%

ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn                            80%

ab 6. –  1 Tag vor Reisebeginn                            90%

am Tag des Reiseantritts / Nichterscheinen          95%

des Reisepreises.

 

Ab dem 6. Tag ist ein erhöhter Prozentsatz vom Reisepreis erforderlich, da das Vertragshotel ab diesem Zeitraum keine Stornierungen und keine Rückerstattungen mehr vornimmt. Ebenso sind zu diesem Zeitpunkt die Trainer und Guides sowie die erforderliche Ausrüstung gebucht bzw. bereits Vorort sind, so dass eine Stornierung nicht mehr oder nur mit einem ebenfalls erhöhten Prozentsatz der Buchungsgebühr möglich ist. Es bleibt dem Kunden jedoch unbenommen uns nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von uns geforderte Pauschale.

 

6.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt angegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

 

6.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

 

6.6 Ihr gesetzliches Recht gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die bevorstehenden Bedingungen unberührt.

 

 

 

 

 

 

 7. Umbuchung, Kosten für Ersatzperson

 

7.1. Eine Reiseänderung nach Vertragsabschluss auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen ist nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 €.

 

7.2 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 35,00 € je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

 

 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

 

 

 9. Versicherungen

 

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine solche Versicherung, die bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielweise eine Reiserücktrittkostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung  oder den Rundum-Sorglos-Schutz (Reisegepäckversicherung, Auslandreise Krankenversicherung, Reise-Notrufversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung). Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung AG  (ERV) der ERGO Gruppe. Wenn ein Versicherungsfall Eintritt ist die ERV AG, Rosenheimer Straße 116, D – 81669 München, Tel. 089 – 41661766 unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

 

 

 10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

 

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis

 

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

 

 11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zu Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zu Last

 

 

 

 

 12. Gewährleistung

 

12.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

 

12.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in Mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel uns oder einem unserer Vertreter anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtlos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

 

12.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise Infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen – zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eine Mangels aus wichtigem, für uns auch erkennbaren Grund nicht zumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt  wird. Er schuldet uns den auf die in entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

12.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

 

 

 13. Sicherheit und Haftung

 

13.1 Radsportferien und Triathlontrainingscamps sind Aktivferien mit zum Teil hohen Anforderungen an die sportliche/körperliche Leistungsfähigkeit und Fitness. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an einem Triathlon-Camp mit teilweise mehrstündigen Ausdauereinheiten zulässt. Die von der Campleitung organisierten Trainingseinheiten und Touren erfordern einen sehr guten gesundheitlichen Zustand. Es wird empfohlen vor der Anmeldung einen Fachmediziner zu konsultieren.

 

13.2 Die Trainer und Tourenguides der Ocean and Sports GmbH sind berechtigt, Teilnehmer vom Training ganz oder teilweise auszuschließen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Teilnehmer den Anforderungen nicht entspricht. In diesem Fall entsteht kein Schadensersatzanspruch. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, das gilt beim Fahren in der Gruppe oder auch individuell. Das Tragen eines Helms ist bei Radausfahrten obligatorisch. Jeder Teilnehmer ist darüber hinaus für die einwandfreie Beschaffenheit und Verkehrssicherheit seines Trainingsgeräts (insbesondere Fahrrad) selbst verantwortlich. Zur Sicherheit empfehlen wir dringend vor der Anreise noch eine Prüfung des Materials in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.

 

13.3 Die Haftung ist wie folgt begrenzt:

13.3.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

13.3.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB

bleiben hierdurch unberührt.

Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich waren.

 

13.3.3 Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

 

13.3.4 Der Teilnehmer wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die uns oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer) zufügt allein haftet, soweit er diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wie empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

 

 14. Mitwirkungspflicht

 

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber uns oder unserem Vertreter geltend zu machen.

 

 

 15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäße Erbringung der Reise hat der Reisende gem. § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Anschrift erfolgen. Das gilt auch für Ansprüche wegen neben- oder vorvertraglicher Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an die Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

15.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche nach den §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnen mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Im letztgenannten Fall tritt die vorbezeichnete Verjährung nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ende der Hemmung.

 

 

 16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten sowie eventuelle Änderung mitzuteilen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation unsererseits bedingt sind.

 

 

 17. Widerrufsrecht

 

Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet gemäß § 312 II Nr. 4 a BGB das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB keine Anwendung.

 

 

 18. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Reisebedingungen im Übrigen wirksam.

 

 

 19. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

 

Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

 

 

 20. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

20.1 Unser Gerichtsstand ist München.

 

Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für den Fall, dass der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. nach Vertragsschluss seinen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

 

 

20.2 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Die  vorstehenden  Bestimmungen  über  die  Rechtswahl gelten nicht,

a)  wenn  und  insoweit  sich  aus  vertraglich  nicht  abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag  zwischen  dem  Kunden    und  dem  Reiseveranstalter  anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b)  wenn  und  insoweit  auf  den  Reisevertrag  anwendbare,  nicht abdingbare  Bestimmungen  im  Mitgliedstaat  der  EU,  dem  der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen  in  diesen  Reisebedingungen  oder  die  anwendbaren  deutschen Vorschriften.

 

 

 21. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

 

21.1

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vereinbarten Leistungsgegenstandes gemäß der jeweiligen Reiseausschreibung verwendet. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht, oder nur in sehr begrenztem Rahmen, möglich.

 

21.2

Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Mit vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in eine weitergehende Nutzung eingewilligt hat.

Soweit der Kunde seine E-Mail-Adresse für den Empfang des Newsletters/ der Info-Mails freigegeben hat, wird diese für eigene Werbezwecke genutzt, bis der Kunde der Verwendung widerspricht. Die Abmeldung ist jederzeit per E-Mail an office@oceanandsports.com möglich.

 

21.3

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

Ocean and Sports GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Nikolas Kezele

Boschetsrieder Str. 51a

D - 81379 München

Email Kontakt: info@oceanandsports.com

 

21.4

Der Kunde hat das Recht die dem Dienstleister gegenüber erteilten Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der in der Vergangenheit auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgten Datenverarbeitungen. Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will, hat er dies dem Dienstleister schriftlich per Briefpost oder E-Mail (office@oceanandsports.com) mitzuteilen.

 

21.5

Weiter stehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:

-              gemäß Art. 15 DSGVO das Recht Auskunft über die beim Dienstleister über ihn gespeicherten Daten.

-              gemäß Art. 16 DSGVO das Recht unrichtige Daten berichtigen zu lassen.

-              gemäß Art. 17 DSGVO das Recht seine Daten löschen zu lassen sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt

-              gemäß Art. 18 DSGVO das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten zu verlangen. Dies bedeutet, dass die Daten zwar noch gespeichert werden allerdings nur noch unter beschränkten Voraussetzungen (z.B. mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) verarbeitet werden dürfen.

-              gemäß Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich aller Daten, welche der Kunde dem Dienstleister bereitgestellt hat. Dies bedeutet, dass der Dienstleister diese Daten in einem strukturierte, gängige und maschinenlesbare Formate zur Verfügung stellen.

 

Zur Ausübung dieser Rechte sendet der Kunde eine E-Mail an office@oceanandsports.com.

 

21.6

Sofern der Kunde der Ansicht ist, dass der Dienstleister durch die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt, hat der Kunde das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

 

 

21.7

Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

 

21.8

Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine Ihre Gültigkeit. 

 

 

Veranstalter:

Ocean and Sports GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Nikolas Kezele
Boschetsrieder Str. 51a
D - 81379 München

Email Kontakt: info@oceanandsports.com

 

Registergericht AG München
Eingetragen im Handelsregister HRB 174578
USt-Id Nr: DE261170915

 

 

Letzte Aktualisierung: 09/2020

Einbuchendes Reisebüro und Camp-Veranstalter:

​

Ocean and Sports GmbH

Boschetsrieder Str. 51 a

81379 München

Deutschland

 

Telefon:  +49 (0)89 5203174-21

Telefax:. +49 (0)89 5203174-20

(Mo. - Do.: 09:00 - 15:30,

Fr.: 09:00 - 14:30) 

Registergericht: AG München

HRB 174578

UST-ID-Nr.: DE 261170915

Email Kontakt: office@oceanandsports.com

Durchführung der Camps:

​

Triathlonschule

Geschäftsführung: Daniel Kezele

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35509 Playa Honda

Lanzarote

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Tel.  +34 928819057

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